Bundesvermögensverwaltung

Bundesvermögensverwaltung (BVV) war die Bezeichnung der Verwaltung für das Allgemeine Grundvermögen und die Staatsforsten im Eigentum der Bundesrepublik Deutschland, wie sie als Teil der Bundesfinanzverwaltung von 1950 bis 2004 bestand. Mit Wirkung vom 1. Januar 2005 wurde die Bundesvermögensverwaltung in die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben überführt.

Entwicklung und Struktur

Eine besondere Vermögensverwaltung für das Deutsche Reich bestand nicht. Vielmehr waren dafür die einzelnen Fachverwaltungen zuständig. Nach der Kapitulation wurde im Herbst 1945 das umfangreiche Grundvermögen des Reiches, das zu großen Teilen aus bis dahin militärisch genutzten Liegenschaften bestand, in den westlichen Besatzungszonen auf Weisung der Militärregierung den Oberfinanzdirektionen zur Verwaltung zugewiesen. Dort wurden dafür „Abwicklungsstellen“ eingerichtet. Die örtliche Verwaltung wurde den Finanzämtern übertragen, bei denen ebenfalls „Abwicklungsstellen“ eingerichtet wurden, die 1946 ihre Arbeit aufnahmen. Sie wurden 1948 in „Verwaltungsstellen für Reichs- und Staatsvermögen“ (RuS-Stellen) umbenannt.

Das Grundgesetz von 1949 ordnete in Art. 134 GG die grundsätzliche Überführung allen Reichsvermögens in das Bundesvermögen an. Daher wurden zunächst durch das Finanzverwaltungsgesetz vom 6. September 1950 bei den Oberfinanzdirektionen Bundesvermögens- und Bauabteilungen als Teil der Bundesfinanzverwaltung eingerichtet. Diese Abteilungen unterstanden der Dienst- und Fachaufsicht des Bundesministeriums der Finanzen. Vom 29. Oktober 1957 bis zum 22. Oktober 1969 übte das Bundesministerium für wirtschaftlichen Besitz des Bundes (seit 14. November 1961: Bundesschatzministerium) die Fachaufsicht aus. Den Abteilungen wurden 1952 „Außenstellen“ unterstellt, die 1953 in „Bundesvermögensstellen“ umbenannt wurden.

Durch das Reichsvermögen-Gesetz wurde das unbewegliche Vermögen des Deutschen Reiches endgültig auf die Bundesrepublik Deutschland übertragen.

1971 wurden die Bundesvermögens- und Bauabteilungen in Bundesvermögensabteilungen umbenannt, da der Bund seine Bauaufgaben im Wege der Organleihe durch die Bauverwaltungen der Länder durchführen ließ. Die Bundesvermögensstellen wurden in Bundesvermögensämter umgewandelt. 2001 bestanden 37 Ämter.

Bundesforstverwaltung

Hauptartikel: Bundesforst
Ärmelabzeichen

Die Bundesforstverwaltung war ursprünglich ein Teil der Bundesvermögensverwaltung. Sie betreute die ab dem 1. April 1953 im Eigentum des Bundes stehenden Staatsforsten des Bundes, den sogenannten „Bundesforst“. Seit 1. Januar 2005 bildet die Bundesforstverwaltung den Geschäftsbereich Bundesforst der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben.

Aufgaben

  • Verwaltung und Verwertung des Allgemeinen Grundvermögens und des Bundesforstes
  • Grundstücks- und Raumbeschaffung für die in Deutschland stationierten ausländischen Streitkräfte und die Bundeswehr

Gesetze

  • Finanzverwaltungsgesetz vom 6. September 1950 (BGBl. S. 448)
  • Reichsvermögen-Gesetz vom 16. Mai 1961 (BGBl. I S. 597)
  • Finanzverwaltungsgesetz in der Fassung vom 30. August 1971 (BGBl. I S. 1426, 1427)

Literatur

  • 40 Jahre Verantwortung für die Finanzen des Bundes: Das Bundesministerium der Finanzen; Geschichte, Aufgaben, Leistungen; Herausgeber: Das Bundesministerium der Finanzen. – München 1989
  • Wolfgang Leesch: Geschichte der Finanzverfassung und -verwaltung in Westfalen seit 1815. – 2. überarbeitete Sonderausgabe. Münster 1993
  • Bundesministerium der Finanzen (Hrsg.): Die Bundesvermögensverwaltung. Mit einem Vorwort von Theo Waigel. Bonn 1996.
  • Informationen des Bundesministeriums der Finanzen vom 21. September 2001 (VI A 1 – VV 2200 – 179/01)

Weblinks

  • Bundesforst

Siehe auch

Der Bundesnachrichtendienst benutzte die Bezeichnung Bundesvermögensverwaltung zu Tarnzwecken.[1]

Einzelnachweise

  1. Ulrich Chaussy: Mein Name ist: BND. (web.ard.de (PDF) (Memento vom 8. Juni 2012 im Internet Archive)).  Mein Name ist: BND (Memento vom 8. Juni 2012 im Internet Archive)
Finanzverwaltung der Bundesrepublik Deutschland

Gegenwärtige:
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht | Bundesanstalt für Immobilienaufgaben | Bundesministerium der Finanzen | Bundesrepublik Deutschland – Finanzagentur GmbH | Bundeszentralamt für Steuern | Bundeszollverwaltung | Informationstechnikzentrum Bund | Kompetenzzentrum für das Kassen- und Rechnungswesen des Bundes

Historische:
Bundesamt für Finanzen | Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben | Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen | Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen | Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel | Bundesforstverwaltung | Bundesmonopolverwaltung für Branntwein | Bundesvermögensverwaltung | Bundeswertpapierverwaltung | Bildungs- und Wissenschaftszentrum der Bundesfinanzverwaltung | Zentrum für Informationsverarbeitung und Informationstechnik

Nicht mehr im Geschäftsbereich des BMF:
Bundesausgleichsamt | Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen

Normdaten (Sachbegriff): GND: 4009051-6 (lobid, OGND, AKS)